Pressemitteilung des Bezirksfachausschusses Ethik der CDU-Ostfriesland, 13. Februar 2025
Der Konflikt um den § 218 StGB ist wieder aufgebrochen. Abgeordnete der SPD, der Grünen und der Linken haben in Form eines Gruppenantrages versucht, noch in den letzten Tagen der aktuellen Wahlperiode das Abtreibungsrecht zu Ungunsten des ungeborgenen Lebens grundlegend zu verändern.
Die Ansetzung der Anhörung, die am Montag dieser Woche im Rechtsausschuss stattgefunden hat und die Voraussetzung für die weitere Beratung und die mögliche Annahme des Gesetzentwurfs durch den Bundestag gewesen wäre, war nur mit der Zustimmung der AfD möglich geworden, da SPD, Grünen und Linke ohne die Stimmen der AfD nicht die erforderliche Mehrheit im Ausschuss hätten erzielen können.
Der Bezirksfachausschuss Ethik und der EAK der CDU-Ostfriesland haben diese Entwicklung aufgegriffen und zu einer Online-Informationsveranstaltung mit zwei Fachpolitikerinnen eingeladen.
Anne Janssen, MdB aus Wittmund und Mitglied im Gesundheitsausschuss sowie im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestags, konnte Frau Elisabeth Winkelmeier-Becker, MdB aus Siegburg und Vorsitzende des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags, als Hauptreferentin gewinnen.
Frau Winkelmeier-Becker hat sehr sachkundig und differenziert die juristischen und ethischen Implikationen und Herausforderungen dieses Gruppenantrags herausgearbeitet. Das in diesem Zusammenhang häufig gebrauchte Narrativ von der Kriminalisierung der Frau entbehrt jeglicher Grundlage, da es in Deutschland im Grunde keine Verfahren gegen Frauen und Ärzte aufgrund von Schwangerschaftsabbrüchen gibt.
Der § 218 ff StGB soll beibehalten werden, um die Einhaltung des Schutzkonzeptes zu gewährleisten, das aus Beratungspflicht, einer dreitägigen Wartezeit und der Durchführung durch einen Arzt oder eine Ärztin besteht.
Vielmehr ist es Aufgabe des Gesetzgebers, den Zugang zu kostenloser Verhütung, besserer Beratung und einer besseren Unterstützung während der Schwangerschaft zu gewährleisten. Das gemeinsame Ziel von Staat und Gesellschaft sollte die Vereinfachung und Entstigmatisierung von Adoptionen sein.
Thorsten Gießelmann, Vorsitzender des Bezirksfachausschuss Ethik erklärt dazu: „Entsetzt bin ich insbesondere über das Argument der Antragssteller, dass das Lebensrecht des ungeborenen Kindes im ersten Trimenon gegenüber dem Selbstbestimmungsrecht der schwangeren Frau vollständig zurücktreten soll. Begründet wird dies mit der vollständigen Abhängigkeit des Ungeborenen von der Schwangeren. Eine vollständige Abhängigkeit von anderen Menschen gilt auch für Menschen mit hohem Pflegedarf. Es ist zu befürchten, dass das Recht auf Leben und die Würde des Menschen in Zukunft immer dann unter Druck geraten wird, wenn es verletzlich und auf die Zuwendung und Unterstützung anderer Menschen angewiesen ist. In diesem Gruppenantrag kommt eine ethische Zäsur zum Ausdruck, deren Dimension erst langsam sichtbar wird. Dem vulnerablen Menschen ausgerechnet seine Schwäche und Abhängigkeit vom Mitmenschen vorzuhalten und aufgrund dieser Abhängigkeit sein Recht auf Leben einzuschränken, zeugt von einem irregeleiteten Denken, dessen kaltes Kalkül erschaudern lässt. Mit großer Erleichterung stellen wir fest, dass die Antragsteller nach der Sachverständigenanhörung auf eine Abstimmung zur Fortführung dieses Gesetzesvorhabens noch in dieser Legislaturperiode verzichtet haben. Auch für den nächsten Schritt im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren wären die Antragssteller von SPD, Grünen und der Linken wiederum auf die Zustimmung der AfD angewiesen gewesen.“
Eine zentrale Aufgabe des neu gewählten Bundestages wird es sein, die Unterstützung für werdende Mütter umfassend auszubauen und somit die Entscheidung für das ungeborene Leben nachhaltig zu fördern. Die Verbesserung der Kinder- und Familienfreundlichkeit ist eine Zukunftsaufgabe und bedarf der breiten Unterstützung durch alle gesellschaftlichen Gruppen.
Leer, 13.02.2025